Kosten der Zahnspange
Gesetzlich versicherte Patienten
Bei welchen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung für eine Zahnspange zahlt, richtet sich bei Kindern und Jugendlichen nach der individuellen Zahnfehlstellung und der dementsprechenden KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe). Bei Zahnspangen für Erwachsene ab 18 Jahren muss eine schwere Kieferanomalie vorliegen, die gleichzeitig kieferchirurgisch begleitet werden muss.
Damit die Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, schickt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan ein. Werden die Kosten übernommen, tragen Sie zunächst einen Anteil von 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Wünschen Sie modernere Techniken, wie zum Beispiel unsichtbare Brackets, die nicht zur Kassenleistung gehören, müssen die Zusatzkosten privat getragen werden.
Aber keine Sorge, für den Fall bieten wir Ihnen attraktive Zahlungsmodelle im Hause an. Bitte sprechen Sie uns darauf an!
Privat versicherte Patienten
Bei der privaten Krankenversicherung hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob kieferorthopädische Leistungen inbegriffen sind und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.