Etwa jedes zweite Kind in Deutschland war oder ist in kieferorthopädischer Behandlung. Die häufigsten Ursachen sind Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen, die sich in der Regel gut mithilfe einer festen oder herausnehmbaren Zahnspange therapieren lassen.
Für den Erfolg der Behandlung spielt jedoch der Zeitpunkt ihres Beginns eine wichtige Rolle. Bei Kindern liegt dieser meist nach dem vollständigen Abschluss des Zahnwechsels.
Viele Eltern bemerken frühzeitig, wenn sich das Gebiss ihres Kindes nicht wie erwartet entwickelt oder es Probleme beim Sprechen oder Schlucken hat, und suchen einen Kieferorthopäden auf. Generell ist es für eine kieferorthopädische Untersuchung nie zu früh. Besonders dann nicht, wenn die Kinder lange am Schnuller oder Daumen lutschen und Auffälligkeiten wie einen häufig offenen stehenden Mund oder Knackgeräusche in den Kiefergelenken zeigen. In diesen Fällen ist ein Termin bei einem Kieferorthopäden bei uns in der SternKlinik empfehlenswert.
Ohne offensichtliche Anzeichen für Zahn- oder Kieferprobleme ist das 6. Lebensjahr ein guter Zeitpunkt für eine erste gründliche Untersuchung. Mithilfe moderner diagnostischer Methoden können die Kieferorthopäden in der SternKlinik schnell feststellen, ob sich Kiefer und Zähne des Kindes normal entwickeln oder ob Behandlungsbedarf besteht. Eine Frühbehandlung ist aber nur selten erforderlich. Meist reicht es aus, dem Kind Angewohnheiten, die sich negativ auf das Gebiss auswirken, abzugewöhnen. Ob eine Behandlung notwendig ist, lässt sich dann zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Lutscht ein Kind auffallend oft an seinen Fingern, greift es lange zum Schnuller oder kaut auf Gegenständen wie Stiften, bietet sich eine Frühbehandlung beim Kieferorthopäden an. Diese zielt darauf ab, dem Kind diese schädlichen Angewohnheiten frühzeitig abzugewöhnen. Denn so mancher Habitus wie das Lutschen am Daumen kann sich auf Dauer negativ auf die Zahnstellung auswirken und in späteren Jahren eine langwierige kieferorthopädische Behandlung erforderlich machen.
Eine Therapie mit kieferorthopädischen Apparaturen ist bei kleinen Kindern nur dann ratsam, wenn die negativen Angewohnheiten bereits Spuren am Gebiss hinterlassen haben. Ebenso kann eine Behandlung nötig sein, wenn der Kiefer zu klein für die Zähne ist oder ein Unfall ein Eingreifen erforderlich macht.
Typische Fälle für eine Frühbehandlung sind darüber hinaus:
Welche Methoden bei der Behandlung zur Anwendung kommen, richtet sich nach dem vorliegenden Problem. Bei einem zu frühen Verlust der Milchzähne durch Karies oder einen Unfall verliert das Gebiss durch den Wegfall der Stützen an Halt, was zu einer Reihe von Kieferproblemen führen kann. Um dies zu verhindern, können wir eine herausnehmbare Stütze (wie eine Art Zahnspange) einbauen, die dem Kiefer wieder Halt gibt und eine normale Weiterentwicklung des kindlichen Gebisses ermöglicht.
Normalerweise findet eine korrigierende Behandlung von Fehlstellungen zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr statt. In diesem Alter ist die zweite Phase des Zahnwechsels abgeschlossen und das bleibende Gebiss ist bis auf die hinteren Backenzähne ausgebildet. Dieser Zeitpunkt hat den Vorteil, dass die Kinder unmittelbar vor einer starken Wachstumsphase stehen. Während dieser lassen sich viele Fehlstellungen mit relativ einfachen Mitteln korrigieren. Größere Eingriffe in das Gebiss des heranwachsenden Kindes sind nicht erforderlich. Nach Abschluss des Wachstums zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ist ein Behandlungsbeginn nur selten sinnvoll.
Wurde im Kindesalter der Zeitpunkt für eine Behandlung versäumt oder haben sich im Laufe des Lebens Fehlstellungen entwickelt, ist es möglich, diese auch noch im Erwachsenenalter zu berichtigen. Viele unserer Patienten entscheiden sich aus ästhetischen Gründen dafür, ihre Zahnstellung korrigieren zu lassen. Bei einigen sind aber auch gesundheitliche Beschwerden wie Kieferschmerzen oder Magen-Darm-Probleme durch falsches Kauen der Auslöser.
Die kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen ist häufig langwieriger als bei Kindern. Hinzu kommen die Kosten, die die Patienten in den meisten Fällen selbst tragen müssen. Es gibt jedoch einige private Zusatzversicherungen, die die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen auch im Erwachsenenalter übernehmen und so eine Therapie bei uns in der SternKlinik unterstützen.
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