Beim Erstberatungstermin wird mit Ihnen persönlich besprochen, was Sie oder Ihr Kind an den Zähnen stört. In der anschließenden Untersuchung zeigt sich, ob ein Behandlungsbedarf besteht und ob der Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn richtig ist. Außerdem stellen wir fest, ob die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligen wird. Bis zum 18. Geburtstag wird in den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) genau festgelegt, welche Abweichungen von der Norm vorliegen müssen, damit die gesetzliche Krankenkasse einen Großteil der Behandlungskosten übernehmen kann.
Wenn Sie sich für eine Behandlung bei uns entscheiden möchten, erstellen wir von Ihnen die Anfangsunterlagen:
Die Unterlagen werden vom behandelnden Kieferorthopäden ausgewertet. Befund und Diagnose werden erstellt und fließen in den Therapieplan ein. Bei gesetzlich-versicherten Patienten reichen wir den Plan bei der Krankenkasse ein und warten auf die Genehmigung. Das kann bis zu 6 Wochen dauern.
Anhand des fertigen Behandlungsplanes wird Ihnen ausführlich erklärt, welche Behandlung wir für Sie individuell empfehlen. Denn manchmal gibt es mehrere Alternativen mit verschiedenen Vor- und Nachteilen.
An diesem Termin wird genau besprochen, wie die Behandlung verlaufen soll und welche Kosten auf Sie zukommen werden. Natürlich informieren wir Sie auch über alle möglichen, bekannten Nebenwirkungen.
Privatversicherte Patienten bekommen nun ihren Therapieplan ausgehändigt, um mit Ihrer Privatversicherung die Kostenübernahme abzuklären.
Nach Genehmigung des Behandlungsplanes durch die Kassen oder nach Ihrer Einwilligung in unseren Behandlungsvorschlag kann es dann mit der Behandlung losgehen. Ab jetzt werden je nach Behandlungsmethode alle 4-8 Wochen Kontrolltermine notwendig sein.
Nachdem die Zahnspange entfernt wurde, schließt sich eine Stabilisierungsphase an, um das Behandlungsergebnis dauerhaft abzusichern. Denn sonst besteht das Risiko, dass sich die Zähne wieder verschieben.