Bei der Osteopathie handelt es sich um Verfahren zur Behandlung von Schmerzen im Körper, die auch als manuelle Medizin bezeichnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob diese im Bewegungsapparat, in den Organen oder auf der Haut entstehen. Die manuelle Therapie befasst sich mit dem kompletten Körper als eine Einheit. Gesund ist der, bei dem Körper, Seele und Geist perfekt zusammenarbeiten. Bei einem Problem liegt irgendwo im Körper eine Blockade vor, die von einem Heilpraktiker oder einer Heilpraktikerin zu lösen ist. Dabei kommen nur und ausschließlich die Hände zum Einsatz. Zeitgleich aktiviert eine solche Therapie die Selbstheilungskraft des Körpers. Die Osteopathie wird auch bei uns in der Sternklinik in Bremen praktiziert.
Ein großer Unterschied ist die Anerkennung in der Fachwelt. Jemand, der eine osteopathische Ausbildung hat, darf sich nicht Osteopath oder Osteopathin nennen. Denn diesen Beruf gibt es von staatlicher Seite nicht. Deshalb gelten sie in der Praxis offiziell als Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerin. In der Physiotherapie hingegen ist die Bezeichnung staatlich anerkannter Physiotherapeut bzw. -therapeutin vorhanden. Folgende weitere Unterschiede sind vorhanden:
Grundsätzlich eignet sich die Osteopathie für jede Altersgruppe und jede Art von Schmerzen. Wer eine von den folgenden Beschwerden aufweist, für den ist eine osteopathische Therapie empfehlenswert:
Dabei sollte bereits bei geringen Problemen und Schmerzen ein solches Behandlungsverfahren von Ihnen in Erwägung gezogen werden. Es dient dann zugleich als Prävention für chronische Schmerzen und anhaltende Einschränkungen.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung in Bremen können von den Heilpraktikern und -innen individuell berechnet werden. Deshalb schwanken die Kosten in der Regel zwischen 60 bis 150 Euro pro Sitzung. Osteopathische Therapien sind keine gesetzliche Leistung der Krankenkassen. Dennoch bieten inzwischen viele dieser Zuschüsse an. Die Krankenkassen setzen meist einen Maximalbetrag der Förderung osteopathischer Versorgung fest. Den Rest müssen Sie privat bezahlen, wobei der Gegenwert der Schmerzfreiheit es wert sein sollte.